Arbeitsrecht für Arbeitnehmer*innen
Schwerpunkt meiner Tätigkeit
Schwerpunkt meiner Arbeitstätigkeit ist das kollektive und individuelle Arbeitsrecht. Ich vertrete dabei ausschließlich Arbeitnehmer*innen und kollektive Interessenvertretungen, wie Betriebsräte und Wahlvorstände. Dies sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Darüber hinaus schule und berate ich Betriebsräte zu Fragen des Betriebsverfassungs- und des Arbeitsrechts.
Hierbei stehen für mich stets die Mandanteninteressen im Vordergrund. Mein Ziel ist daher konkrete Lösungen für Probleme meiner Mandanten anzubieten und nicht nur abstrakte Rechtsfragen zu beantworten.
Über mich
Ich bin seit 2015 zugelassener Anwalt und schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Mein Studium habe ich an der der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert und im September 2012 erfolgreich abgeschlossen. In meinem Referendariat (2013–2015) am Kammergericht Berlin habe ich einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt gewählt.
Von 2015 bis 2019 war ich als angestellter Anwalt in der Kanzlei Berger Groß Höhmann & Partner Rechtsanwälte in Berlin tätig.
Seit Mai 2019 bin ich nunmehr selbstständiger Anwalt in der Kanzlei am Oranienplatz (in Bürogemeinschaft).
Kosten
Soweit nicht anders vereinbart, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, welches die Honorarhöhe in Abhängigkeit vom Gegenstandswert festlegt.
Soweit eine Abrechnung nach dem RVG nicht angemessen erscheint, kann im konkreten Einzelfall auch eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Üblich ist dabei ein Stundensatz zwischen 150 und 250 € zzgl. MwSt. Die konkrete Höhe hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab.
Bei Bedürftigkeit werde ich auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig.
Einen Beratungshilfeschein müssen Sie vor der Beratung beim zuständigen Amtsgericht selbst beantragen und Ihren Eigenanteil von 15 € zur Beratung mitbringen, nähere Informationen zum Beratungshilfeantrag und zum zuständigen Gericht finden Sie hier.
Informationen zur Prozesskostenhilfe und die Formulare für den Prozesskostenhilfeantrag finden Sie hier. Bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe helfe ich Ihnen gerne.
Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall eintritt, rechne ich auf Wunsch unmittelbar mit dieser ab und übernehme auch die Rechtsschutzanfrage.
Kontakt
Gern berate ich Sie zu Ihren konkreten Anliegen. Einen Termin können Sie gern telefonisch zu unseren Bürozeiten vereinbaren oder per Kontaktformular↗. Auf Wunsch kann ich auch im Vorfeld eine ungefähre Kostenschätzung abgeben, damit Sie finanzielle Planungssicherheit haben.
Sie erreichen mein Büro telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag zwischen 10.00 – 13.00 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15.00 – 18.00 Uhr.
Tel +49 (0)30 547 13 999
Fax +49 (0)30 547 13 997